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Wir erledigen gerne alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Tätigkeiten für Sie*:
- Kontaktaufnahme mit Ihrem alten Kreditinstitut
- Anforderung aller notwendigen Daten, wie Daueraufträge, Lastschriften**, gehalts-/pensionsanweisende Stellen
- Einrichtung Ihrer Daueraufträge
- Verständigung aller Einzieher und gehalts-/pensionsanweisenden Stellen innerhalb von 7 Bankwerktagen
- Kontoschließung bei Ihrem alten Kreditinstitut, wenn gewünscht
Ihr Raiffeisen Berater informiert Sie gerne über die möglichen Kontomodelle und hilft Ihnen, das für Sie optimale Modell zu finden.
Eine Checkliste für Ihren Kontowechsel finden Sie rechts in der Box "Downloads".
Tipp
Sollten Sie Probleme beim Kontowechsel haben, stehen Ihnen Ihre Raiffeisenbank, die Ombudsstellen der österreichischen Banken und deren Fachverbände, sowie der unabhängige Bankenombudsmann der Gemeinsamen Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft zur Verfügung.
- OÖ Bankenschlichtung, Hessenplatz 3, 4020 Linz
- Arbeiterkammer OÖ, Volksgartenstraße 40, 4020 Linz
- Bankenombudsmann der Gemeinsamen Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien, Tel.: 01/505 42 98, Fax: 01/505 44 74, E-Mail: office@bankenschlichtung.at
* Abwicklungsgarantie gilt nur für Girokonten von Verbrauchern, die bei einem Kreditinstitut in Österreich geführt werden.
** Bei Einzugsermächtigungen kann die Bank die Daten nicht beisteuern, hier benötigen wir Ihre Mitteilung, mit welchem Zahlungsempfänger derartige Vereinbarungen bestehen (z. B. anhand Ihrer alten Kontoauszüge).
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