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Bundesgarantien der Österreichischen Kontrollbank
Für den Export von Investitionsgütern weltweit und von Konsumgütern in bestimmte Länder übernimmt die Österreichische Kontrollbank (OeKB) im Auftrag des Bundes die Absicherung von wirtschaftlichen und politischen Risiken d.h. von "nicht marktfähigen Risiken".
Für eine Absicherung durch die OeKB ist eine entsprechende inländische Wertschöpfung Vorraussetzung. Der Garantienehmer kann am wirtschaftlichen und politischen Risiko mit einem bestimmten Selbstbehalt beteiligt werden.
Die wichtigsten Garantiearten
- G1: Garantie für direkte Lieferungen und Leistungen (Einzelgeschäfte)
- G3: Garantie für gebundene Finanzkredite, Garantienehmer ist die inländische Bank, welche dem ausländischen Käufer direkt Kredit gewährt
- G6: Länderrahmen- oder Pauschalgarantie zur Absicherung von Leasingverträgen mit mehreren Abnehmern in einem oder mehreren Ländern
- G9: Garantie für Forderungsankäufe, Garantienehmer ist die inländische Bank, die Exportforderungen vom Exporteur angekauft hat.
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