Dokumenteninkasso zurück
Die Bank des Auftraggebers übernimmt die Einziehung des Geldes
Beim Dokumenteninkasso übernimmt eine Bank die Aufgabe, für den Verkäufer (=Auftraggeber) gegen Aushändigung von Dokumenten den vom Käufer geschuldeten Betrag einzuziehen.
Die Grundlage für die Abwicklung des Dokumenten-Inkasso-Geschäftes bilden die Richtlinien für Inkassi (ERI 522) der Internationalen Handelskammer, Paris, welche bei der Internationalen Handelskammer, Wien bestellt werden können.
Arten des Dokumenteninkassos
- D/P = documents against payment
Die vorlegende Bank darf die Dokumente nur gegen sofortige Bezahlung an den Bezogenen aushändigen. - D/A = documents against acceptance
Die vorlegende Bank händigt die Dokumente gegen Akzeptierung eines Wechsels mit einem festgelegten Zahlungsziel aus.
Die Unterschiede zum Dokumentenakkreditiv
Beim Inkasso wird das Risiko des Verkäufers nicht so umfangreich abgesichert wie mit einem Akkreditiv. Gegenüber der Zahlung gegen offene Rechnung bietet es jedoch eine höhere Sicherheit, da die Dokumente nur gegen Zahlung oder Verpflichtung zur späteren Zahlung ausgefolgt werden.
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