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Bankgarantie zurück

Absicherung, dass die Verpflichtungen aus dem Geschäftsvertrag erfüllt werden

Zunehmend wird in Verträgen die Beibringung von Bankgarantien vereinbart:

  • Bankgarantien sollen die Erfüllung unterschiedlicher im Vertrag festgelegter Verpflichtungen absichern.
  • Jede Vertragspartei kann vom Vertragspartner die Beibringung einer Sicherheit verlangen.

Losgelöstheit vom Grundgeschäft ist das wichtigste Merkmal

Bei einer Bankgarantie wird von einer Bank die Gewähr dafür übernommen, dass der Begünstigte von einem Dritten eine vertraglich vereinbarte Leistung erhält (z.B. Geldzahlung, Warenlieferung, Dienstleistung).
Bei Nichterbringung der Leistung kann die Bank auf Zahlung eines in der Garantie festgelegten Höchstbetrages in Anspruch genommen werden.

Wesentliches Merkmal einer Garantie ist ihre Abstraktheit, d.h. sie besteht losgelöst vom Grundverhältnis zwischen Garantieauftraggeber und Garantiebegünstigtem. Der Garant kann Einwendungen und Ansprüche aus diesem Grundvertrag nicht geltend machen.

Wenn der Garantiebegünstigte die in der Garantie festgehaltenen Bedingungen der Inanspruchnahme erfüllt, ist die Bank zur Auszahlung des Garantiebetrages verpflichtet.