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International geltende Handelsklauseln
Um Auslegungsprobleme bei im Außenhandel verwendeten Handelsklauseln zu vermeiden, gibt es die international geltenden INCOTERMS. Hier sind die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer sowie Übergang der Kosten bzw. Risken vom Verkäufer auf den Käufer beim Warentransport geregelt.
Die Broschüre der derzeit gültigen Fassung "Incoterms 2010" können Sie bei der Internationalen Handelskammer unter der Publikationsnummer 715ED anfordern.
| Incoterms 2010 für sämtliche Transportarten | |
| EXW | Ab Werk (... benannter Ort) |
| FCA | Frei Frachtführer (... benannter Ort) |
| CPT | Frachtfrei (... benannter Bestimmungsort) |
| CIP | Frachtfrei versichert (... benannter Bestimmungsort) |
| DAT | Geliefert Terminal |
| DAP | Geliefert benannter Ort |
| DDP | Geliefert verzollt (... benannter Bestimmungsort) |
| Incoterms 2010 nur für See- und Binnenschifffahrtstransport | |
| FAS | Frei Längsseite Schiff (... benannter Verschiffungshafen) |
| FOB | Frei an Bord (... benannter Verschiffungshafen) |
| CFR | Kosten und Fracht (... benannter Bestimmungshafen) |
| CIF | Kosten, Versicherung, Fracht (... benannter Bestimmungshafen) |
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