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Dokumentenakkreditiv zurück

Absicherung mit Vorteilen für Exporteur und Importeur

Die gängige Abwicklung eines Export- bzw. Importgeschäftes erfolgt über ein Akkreditiv:

  1. Liefervertrag
    Verkäufer und Käufer schließen einen Liefervertrag ab und vereinbaren die Zahlungsabwicklung auf der Basis eines Akkreditivs.
  2. Akkreditiveröffnungsauftrag
    des Käufers an seine Hausbank.
  3. Akkreditiveröffnung
    durch die Akkreditivbank an die Bank des Exporteurs.
  4. Übergabe der Dokumente an die Bank des Exporteurs
    Der Exporteur prüft die Übereinstimmung des Akkreditives mit dem Grundvertrag und stellt nach erfolgter Lieferung die erforderliche Dokumente zusammen und übergibt sie seiner Bank.
  5. Übergabe der Dokumente an die Akkreditivbank
    Die Bank des Exporteurs reicht die Dokumente nach Prüfung (wenn dies so vereinbart wurde) an die Akkreditivbank weiter und gibt Instruktionen hinsichtlich der Anschaffung des Akkreditivbetrages.
  6. Abwicklung des Akkreditivs
    Die eröffnende Bank (Akkreditivbank) prüft ihrerseits, ob die Akkreditivbedingungen (dokumentär) tatsächlich erfüllt sind, schafft den Dokumentengegenwert gemäß den Weisungen der Bank des Exporteurs an und belastet im Gegenzug das Konto des Importeurs. In weiterer Folge händigt sie dem Auftraggeber die Dokumente aus.

Vorteile für Exporteur und Importeur

  • Der Exporteur erhält nach Vorlage der Dokumente das Geld für seine Lieferung ausbezahlt.
  • Der Importeur hat dadurch hohe Gewissheit, die bestellten Waren ordnungsgemäß zu erhalten.

Die Bank des Verkäufers kann das Akkreditiv entweder avisieren oder auch zusätzlich bestätigen:

  • Beim Aviso geht die Bank keine eigene Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Verkäufer ein.
  • Bei der Bestätigung übernimmt die Bank des Verkäufers die gleiche Verpflichtung wie die das Akkreditiv eröffnende Bank des Käufers. Für den Verkäufer bedeutet dies eine zusätzliche Sicherheit.

Achten Sie auf die verbindlichen Export- und Import-Vorschriften, die in zahlreichen Ländern gelten.