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Factoring oder Forfaitierung zurück

Der Ankauf von Forderungen durch ein Kreditinstitut

 Unter Forfaitierung versteht man den Ankauf von Forderungen unter Ausschluss des Rückgriffs auf den vorherigen Forderungseigentümer.

Der Forderungsankäufer (Forfaiteur) übernimmt dabei alle wirtschaftlichen und politischen Risiken. Der Forderungsverkäufer haftet nur mehr für die Mängel aus dem Grundgeschäft und den rechtlichen Bestand der Forderung, nicht mehr jedoch für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung.

Abgrenzung zwischen Forfaitierung und Factoring

  • Forfaitierung
    Bei einer Forfaitierung kauft der Forfaiteur größere Einzelgeschäfte mit längeren Laufzeiten an.
  • Factoring
    Der Factor hingegen kauft laufend entstehende Forderungen von einem relativ gleich bleibenden Abnehmerkreis an, wobei diese Forderungen alle kurzfristig sind. Factoring wird von eigenen Spezialinstituten, z.B. activ factoring AG, angeboten.

Vorteile der Forfaitierung für den Exporteur

  • Bilanzentlastung
    Durch die nachträgliche Umwandlung eines Zielgeschäfts in ein Bargeschäft entlastet der Exporteur seine Bilanz.
  • Liquiditätserhöhung
  • Risikoabsicherung
    Der Exporteur trägt keine politischen und wirtschaftlichen Risiken sowie Währungs- und Zinsänderungsrisiken. Diese werden vom Forfaiteur übernommen.
  • Feste Kalkulationsbasis
    Der Exporteur hat eine feste Kalkulationsgrundlage, da die Kosten einer Forfaitierung in der Regel auf Festsätzen basieren.
  • Kostenreduzierung
    Einsparung der Verwaltungskosten und Versicherungsprämien.
  • Keine Kreditüberwachung seitens des Exporteurs erforderlich.

Welche Forderungen werden angekauft?

Grundsätzlich werden nur Forderungen auf besicherter Basis angekauft, z.B.:

  • Forderungen aus Nachsichtakkreditiven (deferred payment)
  • Solawechsel bzw. gezogene Wechsel mit oder ohne Bankaval
  • Buchforderungen mit oder ohne Bankgarantie

Notwendige Unterlagen für einen Ankauf

  • Kopie des Liefervertrages
  • Auskunft über den Importeur (Büroauskunft, Bilanzen)
  • Kopie des Übernahmeprotokolls, sonstige Liefernachweise
  • Kopie der Sicherheiten (Akkreditiv, Bankgarantie)

Ablauf einer Forfaitierung (anhand eines Beispiels mit bankavaliertem Wechsel)

  1. Der Exporteur schließt mit dem Importeur einen Liefervertrag ab und vereinbart Zahlungsziel und Besicherung.
  2. Der Forfaiteur (Raiffeisenlandesbank OÖ) schließt mit dem Exporteur einen Forfaitierungsvertrag (meist Anbot und Annahme).
  3. Die Ware wird vom Exporteur verschickt.
  4. Der Importeur übergibt dem Exporteur einen avalierten Wechsel.
  5. Nach Abnahme der Ware werden die im Forfaitierungsvertrag festgelegten Dokumente beim Forfaiteur eingereicht.
  6. Der Forfaiteur (Raiffeisenlandesbank OÖ) erstellt die Diskontabrechnung und zahlt den Nettoerlös an den Exporteur aus.
  7. Bei Fälligkeit der Forderung wird vom Importeur bzw. von dessen Bank der fällige Betrag angefordert.
  8. Bei Erhalt des Forderungsbetrags wird der Betrag dem Kreditkonto gutgeschrieben.

Forfaitierung