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Abfertigung Neu jetzt auch für Unternehmer zurück

Gesetz auf Selbständige, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte ausgeweitet.

 Seit 2003 gibt es durch die "Abfertigung Neu" eine betriebliche Mitarbeitervorsorge für alle Arbeitnehmer. Mit 1. Jänner 2008 wurde das Gesetz zur "Abfertigung Neu" auch auf Selbständige, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte ausgeweitet.

Durch dieses Modell wird Arbeitnehmern und Arbeitgebern ein unverfallbarer Anspruch auf Abfertigung ermöglicht. Außerdem kann diese Abfertigung auch wahlweise als steuerfreie Zusatzpension zur Absicherung im Alter verwendet werden.

Eckpunkte der Selbständigenvorsorge

  • 1,53 Prozent des Einkommens fließen über die Sozialversicherung in eine Betriebliche Vorsorgekasse
  • Die Beiträge sind Betriebsausgabe
  • Die Beiträge werden veranlagt und bilden die Grundlage für die betriebliche Altersvorsorge des Unternehmers

Auszahlungsmöglichkeiten

  • Als Einmalzahlung (Versteuerung mit 6 Prozent)
  • Als lebenslange steuerfreie Rente

Raiffeisen OÖ und Valida Plus AG – eine starke Partnerschaft

Die Raiffeisenbankengruppe OÖ hat mit der Valida Plus AG einen starken Partner zur Seite.

Ihre Beraterin oder Ihr Berater in der Raiffeisenbank informiert Sie gerne.