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Übertritt in die Abfertigung Neu zurück

Wechsel in das neue Abfertigungssystem

 Die Abfertigung Neu betrifft nur Dienstverhältnisse, die ab dem 1. Jänner 2003 eingegangen wurden.

Dienstnehmer, die der bisherigen Regelung unterliegen (Dienstbeginn bis 31. Dezember 2002) können im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber in das neue System wechseln.

Möglichkeiten des Übertritts

Einfrieren (Teilübertritt)

  • Gemeinsam mit dem Mitarbeiter wird ein Übertrittstermin festgelegt.
  • Der bisher erworbene Abfertigungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber bleibt weiterhin aufrecht.
  • Ab dem vereinbarten Zeitpunkt werden Beiträge in Höhe von 1,53 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts an die Betriebliche Vorsorgekasse geleistet.

Übertragung (Vollübertritt) - nur mehr bis 31.12.2012 möglich

  • Bis Ende 2012 ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Mitarbeiter möglich.
  • Bisherige Rückstellungen und Wertpapierdeckungen werden aufgelöst.
  • Der vereinbarte Übertragungsbetrag wird an die Vorsorgekasse überwiesen.
  • Die Überweisung erfolgt in einer Summe oder jährlich mit mindestens je einem Fünftel (d. h. max. fünf Raten auf fünf Jahre verteilt). Bei Ratenzahlungen bezahlt der Arbeitgeber zusätzlich Zinsen in der Höhe von 6 % des offenen Übertragungsbetrages. Diese Zinsen kommen dem Arbeitnehmer zugute.
  • Ab dem vereinbarten Zeitpunkt werden Beiträge in Höhe von 1,53 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts an die Betriebliche Vorsorgekasse geleistet.
  • Die Valida Plus AG verrechnet keine Kosten für die Übertragung von Altanwartschaften.

Bei beiden Varianten ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten.

Ihre Beraterin oder Ihr Berater in der Raiffeisenbank informiert Sie gerne.