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Abfertigung - altes System zurück

Für alle Mitarbeiter mit Dienstbeginn vor dem 1. Jänner 2003

 Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2003 begründet wurden, unterliegen noch dem alten Abfertigungsrecht.

Die Abfertigung nach altem Recht ist eine Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Dienstverhältnisses unter folgenden Voraussetzungen:

  • Kündigung durch den Arbeitgeber,
  • ungerechtfertigte und unverschuldete Entlassung,
  • berechtigter vorzeitiger Austritt des Arbeitnehmers oder
  • Ablauf eines befristeten Dienstverhältnisses (Zeitablauf),
  • Pensionsantritt.

Die Höhe des Abfertigungsanspruches beträgt nach Vollendung einer ununterbrochenen Dienstzeit von

  • 3 Jahren: 2 Monatsentgelte
  • 5 Jahren: 3 Monatsentgelte
  • 10 Jahren: 4 Monatsentgelte
  • 15 Jahren: 6 Monatsentgelte
  • 20 Jahren: 9 Monatsentgelte
  • 25 Jahren: 12 Monatsentgelte (jeweils Brutto-Bezüge)

Wenn Sie mit Ihren Mitarbeitern im alten Abfertigungssystem bleiben, so wachsen die Abfertigungsansprüche stetig an.

Rückstellungen

Für Abfertigungsansprüche im alten System können steuerliche Rückstellungen in Höhe von 45 bzw. 60 Prozent (ab dem 50. Lebensjahr) der fiktiven Abfertigungsansprüche gebildet werden. Die 50-prozentige Wertpapierdeckung der steuerlichen Rückstellung ist seit 1. Jänner 2007 nicht mehr erforderlich.

Vorsorge empfehlenswert

Bei Übergabe, Auflösung oder Verkauf des Unternehmens können größere Summen an Abfertigungsansprüchen fällig werden und den Weiterbestand des Unternehmens gefährden.

Deshalb ist eine zeitgerechte Planung und Vorsorge empfehlenswert.

Möglichkeiten der Abfertigungsvorsorge

  • Rückdeckungsversicherung
  • Auslagerungsversicherung
  • Wechsel ins neue System (siehe "Übertritt in die Abfertigung Neu")

Ihre Beraterin oder Ihr Berater in der Raiffeisenbank informiert Sie gerne.