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Die Abfertigung ist eine Zahlung, die dem Arbeitnehmer unter gewissen Voraussetzungen zum Ende eines Dienstverhältnisses gebührt.
Seit 1. Jänner 2003 gibt es eine neue gesetzliche Regelung, die automatisch für alle neuen Arbeitsverhältnisse gültig ist. Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse bereits vor diesem Termin begründet wurden, haben folgende Möglichkeiten:
- im alten System bleiben oder
- in das neue System wechseln.
Unterschiede zwischen altem und neuem Recht
- Bisher entstand erst nach drei Jahren ununterbrochener Beschäftigung im gleichen Unternehmen ein Abfertigungsanspruch. Nun besteht dieser Anspruch bereits nach einem Monat.
- Der Abfertigungsanspruch kann auch in einen anderen Betrieb mitgenommen werden.
- Erstmals haben auch Lehrlinge Anspruch auf Abfertigung.
- Der Abfertigungsanspruch geht grundsätzlich nicht verloren (Rucksackprinzip).
- Im neuen Abfertigungsrecht werden sowohl Karenzzeiten als auch Zivil- und Präsenzdienst berücksichtigt.
Ihre Beraterin oder Ihr Berater in der Raiffeisenbank informiert Sie gerne.
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