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FAQs zu SEPA zurück

Antworten auf die häufig gestellten Fragen zum Thema SEPA

Die Raiffeisenbankengruppe Oberösterreich gibt Ihnen Antworten auf folgende, häufig gestellten Fragen zum Thema SEPA:

Allgemein

SEPA Überweisung

SEPA Lastschrift / SEPA Firmenlastschrift

Was ist SEPA?

Mit dem Start der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) sowie der Einführung des Euro als gemeinsame Währung wurde der Grundstein für die Single Euro Payments Area (SEPA) gelegt. Die Vision von SEPA verfolgt das ambitionierte Ziel, eine integrierte Europäische Zahlungsverkehrslandschaft zu schaffen.

Die Vision eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraumes wurde in der sogenannten "Lisbon Summit 2000" von den europäischen Politikern vor allem der europäischen Kommission sowie von Lobby Groups z. B. Globals Banks, Konsumentenschutz-Verbänden etc. ins Leben gerufen.

Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum mit einheitlichen Produkten, Regeln und Systemen zu schaffen und damit die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken.

SEPA ist ein gemeinsames Projekt der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und der Europäischen Banken (European Payment Council).

Zeitplan

Seit Jänner 2008 werden zusätzlich zu den bestehenden nationalen Zahlungsverkehrsprodukten, die neuen paneuropäischen SEPA Instrumente, die sowohl national als auch grenzüberschreitend eingesetzt werden können, angeboten.

Bis 2010 soll eine kritische Masse an Transaktionen erreicht werden, die über die SEPA Instrumente abgewickelt werden. Ziel von SEPA ist die vollständige Ablöse der nationalen Instrumente und Verfahren, d. h. es wird zukünftig nur mehr den europäischen Zahlungsverkehr geben.

Alle Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen im europäischen Binnenmarkt können dann auf die gleiche effiziente und kostengünstige Weise wie die nationalen Zahlungen abgewickelt werden.

Aufgrund des am 20. Dezember 2011 von der EU beschlossenen "Verordnungs-Vorschlags zur Festlegung von technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro" wurden für die endgültige Ablöse der nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren durch die SEPA-Produkte folgende Termine festgelegt:

  • Für alle Euro-Länder im SEPA-Raum: 1. Februar 2014
  • Für Länder, die nicht den Euro als Heimwährung haben: 31. Oktober 2016

PSD (Payment Services Directive)

Die PSD (Payment Services Directive) stellt den rechtlichen Rahmen für SEPA (ganz speziell für das neue europäische Einzugsverfahren) dar und formuliert die Bedingungen zur Schaffung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraumes in Europa. Es handelt sich um eine Richtlinie der EU, die von den Mitgliedsstaaten per November 2009 in nationales Recht umgesetzt wurde.

In Österreich werden die Vorgaben dieser EU-Richtlinie im ZaDiG (Zahlungsdienstegesetz) umgesetzt, welches seit 1. November 2009 in Kraft ist.

Die Payment Services Directive regelt die verschiedensten Rechte und Pflichten aller am Zahlungsverkehr Beteiligten (z. B. Ausführungszeiten, Valutierungsvorschriften etc.).

Was ändert sich?

Neue innovative Zahlungsverkehrslösungen für nationale und internationale Zahlungen werden im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen aus der PSD vom EPC (European Payments Council) erarbeitet.

Vereinfacht gesagt wird sich nach vollzogener Umstellung auf SEPA alles geändert haben (neue Belege, neue Datenformate, neue Produkte etc.).

  ALT   NEU
Format EDIFACT XML
Belege Zahlschein / Erlagschein Zahlungsanweisung
Produkt Lastschrift Einzugsermächtigung / Lastschrift SEPA Lastschrift /
SEPA Firmenlastschrift
Produkt Überweisung Inlands- bzw. EU-Überweisung SEPA Überweisung

Welche neuen Produkte werden angeboten?

  • Raiffeisen SEPA Überweisung
  • Raiffeisen SEPA Eilüberweisung
  • Raiffeisen SEPA Lastschrift
  • Raiffeisen SEPA Firmenlastschrift

Für detaillierte Produktbeschreibungen stellen wir Ihnen bei Bedarf gerne unsere Produktblätter zur Verfügung.

SEPA Kartenzahlungen

SEPA Kartenzahlungen werden gemäß einer Reihe von Grundsätzen abgewickelt, an die sich Kartenausgeber, Acquirer, Kartensysteme und Betreiber anpassen müssen. Diese Grundsätze wurden vom EPC entwickelt und werden als Rahmenwerk für die Abwicklung von SEPA Kartenzahlungen bezeichnet.

Eigenschaften der SEPA Kartenzahlungen:

  • Karteninhaber können mit einer Karte überall im Euro-Währungsgebiet bezahlen (lediglich eingeschränkt durch die Akzeptanz der Kartenmarke durch die Händler).
  • Karteninhaber und Händler können überall im Euroraum Kartenzahlungen in gleicher Art und Weise veranlassen bzw. entgegennehmen.
  • Kartenprozessoren werden miteinander in Wettbewerb treten und ihre Dienstleistungen überall im Euroraum anbieten können; infolgedessen wird der Markt für die Verarbeitung von Kartenzahlungen wettbewerbsfähiger, verlässlicher und kosteneffizienter.

Was ändert sich für mich?

Für Verbraucher

  • Verbraucher benötigen nur noch ein einziges Konto bei Ihrer Raiffeisenbank. Von diesem Konto aus können sie alle Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen im europäischen Binnenmarkt auf die gleiche effiziente Weise wie die Zahlungen im Inland abwickeln.
    Beispiele: Miete für im Ausland studierende Kinder oder Urlaubsunterkunft, Rechnungen von europäischen Unternehmen wie Mobilfunkanbietern, Versicherungs- und Versorgungs-Unternehmen.
  • Personen, die nicht nur in ihrem Heimatland leben, arbeiten oder studieren, benötigen neben dem Konto bei Ihrer Raiffeisenbank im Heimatland kein zusätzliches Konto im Ausland.
  • Die Verwendung von Zahlungskarten wird effizienter, da Verbraucher dieselbe Karte für alle Euro-Zahlungen verwenden können.

Für KMUs

  • Die neuen Verfahren bieten insbesondere kleineren und mittelständischen Unternehmen die Chance zur Erschließung neuer Beschaffungs- und Absatzmärkte im europäischen Ausland.
  • Zudem ist SEPA die Chance für eine weitere Modernisierung der Zahlungsverkehrsabwicklung, wenn z. B. Zahlungsvorgänge und internes Rechnungswesen noch besser verzahnt werden.
  • Einheitliche Daten für alle europäischen Geschäftspartner. Egal, ob im Inland oder Ausland – die Stammdaten wie IBAN und BIC sind einheitlich. Durch diese identische europaweite Nutzung minimiert sich der Aufwand in der Kundendaten-Verwaltung.

Für Großkunden / Konzerne

  • Die gesamten auf Euro lautenden Transaktionen können unter Verwendung der SEPA-Zahlungsinstrumente (Raiffeisen SEPA Überweisung, Raiffeisen SEPA Lastschrift) zentral über ein Bankkonto abgewickelt werden.
  • Kostensenkung und Zeitersparnis durch Zusammenlegung des Zahlungs- und Liquiditätsmanagements an einem Ort.
    Vereinfachung des Zahlungsverkehrs, da alle eingehenden und ausgehenden Zahlungen unter Nutzung eines einheitlichen Formates abgewickelt werden können.
  • Nutzung von Zusatzservices: Der standardisierte SEPA-Zahlungsverkehr wird dazu beitragen, dass Dienstleistungen die derzeit oft nur national angeboten werden (z. B. elektronische Rechnungsstellung, elektronischer Kontenabgleich) zukünftig europaweit verfügbar sein werden.

Was ändert sich dadurch in meiner Buchhaltung?

Um die SEPA-Produkte nutzen zu können, sind sowohl bei den Banken als auch beim Kunden einige organisatorische Anpassungen vorzunehmen.

So müssen z. B. EDV-Systeme den neuen Verfahren (XML-Format) und Datenbanken den veränderten Anforderungen angepasst werden.

Mit ELBA, Raiffeisen ELBA-internet bzw. MultiCash sind unsere Kunden automatisch "SEPA-ready". Kunden die SEPA-Produkte beauftragen möchten, können mit der aktuellen Version Ihres Electronic Banking-Produktes die Vorteile der SEPA-Produkte nutzen.

SEPA Formate

Vor dem Hintergrund der angestrebten automatisierten Verarbeitung (Straight Through Processing) hat das European Payments Council (EPC) für das zu verwendende Datenformat zur Einreichung von beleglosen SEPA Überweisungen und SEPA Lastschriften eine europaweit einheitliche Empfehlung erarbeitet.

Dieses so genannte SEPA-Datenformat basiert auf dem Standard UNIFI (ISO 20022). Für eine effiziente Nutzung innerhalb der EU wurden Einschränkungen an ISO 20022 vorgenommen, welche durch das EPC im Dezember 2006 verabschiedet wurden. Während die Implementation Guidelines die Datenformate für den Interbankenzahlungsverkehr (pacs-Nachrichtentypen) verbindlich festlegen, entfalten die Spezifikationen für die Kunde-Bank-Schnittstelle (pain-Nachrichtentypen) nur empfehlenden Charakter.

  Informationen der STUZZA zu XML

Seit wann gibt es SEPA?

Bereits seit Jänner 2008 werden zusätzlich zu den bestehenden nationalen Zahlungsverkehrsprodukten, die neuen paneuropäischen SEPA-Instrumente, die sowohl national als auch grenzüberschreitend eingesetzt werden können, angeboten.

Sobald eine kritische Masse an Transaktionen, die über die SEPA-Instrumente abgewickelt werden, erreicht ist, kann eine vollständige Ablöse der nationalen Instrumente und Verfahren erfolgen.

SEPA Lastschriften sind aufgrund des bisher fehlenden einheitlichen Rechtsrahmen erst seit Inkrafttreten von PSD (Payment Services Directive) mit November 2009 möglich.

Aufgrund des am 20. Dezember 2011 von der EU beschlossenen "Verordnungs-Vorschlags zur Festlegung von technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro" wurden für die endgültige Ablöse der nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren durch die SEPA-Produkte folgende Termine festgelegt:

  • Für alle Euro-Länder im SEPA-Raum: 1. Februar 2014
  • Für Länder, die nicht den Euro als Heimwährung haben: 31. Oktober 2016

Was ändert sich bei meinen Kosten?

Die EU Richtlinie (PSD) sieht vor, die Entgeltverrechnung für den Kunden geändert darzustellen.

In diesem Zusammenhang wird der österreichische Standard, der auch bei den bestehenden EU-Standardüberweisungen gilt, für alle SEPA-Transaktionen gelten. D.h. kein Entgeltabzug durch Zwischenbanken vom Überweisungsbetrag.

Die verrechneten Entgelte werden dem Kunden exakt ausgewiesen (in einer eigenen Buchung).

Was wird billiger, was wird teurer?

Bei jenen Zahlungen, die jetzt der EU-Verordnung Nr. 924/2009, (in der der Grundsatz gleicher Gebühren für grenzüberschreitende und für vergleichbare inländische Zahlungen innerhalb der EU- und EWR-Länder festgelegt wurde) unterliegen, gibt es auch unter SEPA keine Preisunterschiede zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen.

Die Kosten für die SEPA-Produkte werden von den Banken neu kalkuliert und orientieren sich an den tatsächlichen Kosten der Banken.

Wo bekomme ich SEPA-Unterstützung?

Ihr Bankberater informiert Sie gerne näher zum Thema SEPA und übermittelt Ihnen die detaillierten Produktinformationen.

Auf offizieller Ebene erhalten Sie zusätzliche Informationen über folgende Stellen:

Ändert SEPA auch das Raiffeisen Internet Banking?

Mit „Raiffeisen ELBA-internet“ sind Sie automatisch "SEPA-ready".

Wenn Sie SEPA-Produkte beauftragen möchten, können Sie mit der aktuellen Version aller Raiffeisen Electronic Banking-Produkte an SEPA teilnehmen.

Sind auch andere Bankprodukte betroffen?

SEPA ist die "Single Euro PAYMENTS Area" und betrifft daher ausschließlich den EUROpäischen Zahlungsverkehr.

Gibt es Änderungen bei den Kontoauszügen?

Die Inhalte des Papierauszuges werden an die SEPA-Informationen angepasst. Es ist gewährleistet, dass alle relevanten Informationen am Kontoauszug zur Verfügung gestellt werden.

Für den elektronischen Kontoauszug (MT940) wird derzeit ein mögliches Nachfolgeformat „MX 940“ evaluiert. In der Übergangszeit werden die Inhalte des jetzigen MT940 an die SEPA-Anforderungen angepasst.

Welche Länder nehmen an SEPA teil?

SEPA umfasst folgende europäischen Länder:

  • EU-27
    - Belgien
    - Bulgarien
    - Dänemark
    - Deutschland
    - Estland
    - Finnland
    - Frankreich
    - Griechenland
    - Großbritannien
    - Irland
    - Italien
    - Lettland
    - Litauen
    - Luxemburg 
    - Malta 
    - Niederlande 
    - Österreich 
    - Polen 
    - Portugal 
    - Rumänien 
    - Schweden 
    - Slowakei 
    - Slowenien 
    - Spanien 
    - Tschechien 
    - Ungarn 
    - Zypern
  • EWR-Länder
    - Island 
    - Liechtenstein 
    - Norwegen
  • Schweiz
  • Monaco

Somit umfasst SEPA 32 europäische Staaten.

Die Französischen Überseegebiete Französisch Guyana, Guadeloupe, Martinique, Réunion, St. Pierre Et Miquelon und Mayotte sowie das Britische Überseegebiet Gibraltar zählen ebenfalls zum SEPA-Raum.

Gibt es neue Belege / Drucksorten / Ausfüllhilfen?

Für SEPA Überweisungen gibt es den Beleg "Zahlungsanweisung" und eine Ausfüllhilfe.

SEPA Lastschriftsaufträge können ausschließlich elektronisch (über Electronic Banking, Datenträger) bei Banken eingereicht werden, es gibt keinen Beleg.

Für das vorab zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen abzuschließende "Mandat" gibt es keine einheitliche deutschsprachige Drucksorte. Die Mandatsgestaltung obliegt dem Zahlungsempfänger, die Mindestbestandteile müssen jedoch enthalten sein.

Die Belege, Drucksorten und Ausfüllhilfen stellt Ihnen Ihr Bankberater bei Bedarf zur Verfügung.

Muss ich meine Daueraufträge ändern?

Inlands- bzw. EU-Überweisungsdaueraufträge werden von Ihrer Bank zum gegebenen Zeitpunkt automatisch auf eine Raiffeisen SEPA Überweisung geändert. Die Umstellung bedarf keiner gesonderten Beauftragung.

Bekomme ich mein Geld/Gehalt schneller?

Die Laufzeit einer SEPA Überweisung, von der Verarbeitung bei der Auftraggeberbank bis zur Verfügbarkeit für den Empfänger, ist genau geregelt und darf seit 1. Jänner 2012
- für elektronische Aufträge: maximal einen Bankwerktag betragen (bisher maximal drei Bankwerktage)
- für beleghafte Aufträge: maximal zwie Bankwerktage betragen (bisher maximal vier Bankwerktage).

Mit einem Raiffeisenkonto hatten Sie diesen Vorteil auch bisher schon. 

Ab wann muss ich meine Überweisungen als SEPA beauftragen?

Es ist NICHT erforderlich, dass ab sofort alle Überweisungen als SEPA beauftragt werden. Wenn Sie die Vorteile der neuen SEPA-Produkte nutzen wollen, können Sie dies jedoch bereits heute tun.

Die SEPA-Einführung ist ein laufender Migrationsprozess, der per Februar 2014 abgeschlossen sein soll. D.h. eine Umstellung auf die SEPA-Produkte (sowohl für inländische als auch für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb des Geltungsbereiches) ist unumgänglich.

Ab wann muss die SEPA Zahlungsanweisung anstatt des Zahlscheines verwendet werden?

Die Ablösung der bestehenden Zahlungsverkehrsbelege Zahlschein/Erlagschein, Überweisung und EU-Standardüberweisung durch die neue Zahlungsanweisung erfolgt mit 31.12.2012. Ab diesem Zeitpunkt nehmen die österreichischen Banken grundsätzlich nur noch die neue SEPA Zahlungsanweisung zur Verarbeitung entgegen. Bei Raiffeisen Oberösterreich sind seit Jänner 2012 nur noch SEPA Zahlungsanweisungen erhältlich.

Ist für SEPA-Zahlungen innerhalb Österreichs auch der BIC erforderlich?

NEIN, innerhalb Österreichs reicht die IBAN alleine aus, um den Empfänger einer SEPA Überweisung zu kennzeichnen.

Wird es ein SEPA-Nachfolgeprodukt für den Retourdatenträger (CREMUL/DEBMUL) geben?

Ja, es wird in späterer Folge auch einen XML-Standard für den Retourdatenträger geben. Dieser wird gerade auf offizieller Ebene genormt.

Bis auf Weiteres werden auch die SEPA-Zahlungseingänge (analog der EU-Überweisungs-Eingänge) am Retourdatenträger in der V3/EDIFACT-Norm ausgegeben.

Über die Befüllungsregeln informiert Sie Ihr Kundenberater gerne.

Können SEPA Überweisungen auch vom Fremdwährungskonto beauftragt werden?

Nein, SEPA Zahlungen können ausschließlich vom Euro-Konto in Überweisungswährung Euro beauftragt werden.

Können bei SEPA-Zahlungen auch Geschäftsfallcodes (z. B. SAL für Löhne) angeliefert werden?

 Ja, im SEPA-Datenformat ist dafür das Feld "Local Instrument" vorgesehen. Die Codes sind jedoch vorab mit der Bank zu vereinbaren.

Sind SEPA Lastschriften und SEPA Firmenlastschriften bereits mit allen Zahlungspflichtigen im SEPA-Raum möglich?

Eine flächendeckende Erreichbarkeit aller Banken im SEPA-Raum für die SEPA Lastschrift gibt es derzeit nicht.
Innerhalb Österreichs sind SEPA Lastschriften bereits mit allen Banken möglich, grenzüberschreitende SEPA Lastschriften derzeit nur mit den Banken im EURO-Raum und den bereits teilnehmenden Banken in den übrigen Ländern des SEPA-Raumes.

Eine flächendeckende Erreichbarkeit für SEPA Lastschriften ist spätestens mit der Ablöse der nationalen Lastschriftverfahren durch die SEPA-Produkte möglich:

  • Für alle Euro-Länder im SEPA-Raum: 1. Februar 2014
  • Für Länder die nicht den Euro als Heimatwährung haben: 31. Oktober 2016

Bei der SEPA Firmenlastschrift ist die Teilnahme für die Banken optional, d.h. es kann nicht garantiert werden, dass alle Banken an diesem Einzugsverfahren teilnehmen.

Es ist daher sinnvoll, schon bei der Auftragserfassung die Erreichbarkeit der Empfängerbank zu prüfen, um eine Rückleitung zu vermeiden. Ein Verzeichnis der Teilnehmenden Banken steht auf der Homepage des EPC zur Verfügung (siehe Links).

Müssen bestehende Abbuchungsaufträge/Einzugsermächtigungen neu abgeschlossen werden, wenn bislang im Rahmen des bestehenden Lastschrifts-/Einzugsermächtigsverfahrens eingezogen wurde und zukünftig dafür die Raiffeisen SEPA Lastschrift bzw. die Raiffeisen SEPA Firmenlastschrift verwendet wird?

Nein. Bestehende Abbuchungsaufträge/Einzugsermächtigungen können auch für die Raiffeisen SEPA Lastschrift verwendet werden.
Für Einzüge, die zukünftig mittels der Raiffeisen SEPA Lastschrift durchgeführt werden, sind neue Mandate erforderlich.

Sind bestehende Kunden über die Umstellung auf die Raiffeisen SEPA Lastschrift zu informieren?

Eine Information vor oder mit der ersten Rechnungsinformation ist sinnvoll, aber nicht verpflichtend.

Müssen bestehende Kunden bei der Umstellung auf die Raiffeisen SEPA Lastschrift über Creditor ID und Mandatesreferenz informiert werden?

Eine gesonderte Information ist nicht erforderlich. Die Mandatsreferenz sollte jedoch bei der ersten Rechnungsinformation mitgegeben werden.

Muss der erste Einzug nach der Umstellung auf die Raiffeisen SEPA Lastschrift als „erstmalig“ oder „wiederkehrend“ gekennzeichnet werden?

Bei der ersten Anlieferung eines Einzugs als SEPA Lastschrift ist diese als „erstmalig“ zu kennzeichnen, da die Bank des Zahlungspflichtigen auf Basis dieses erstmaligen Einzugs die Mandatsdaten, etc. speichert.

Kann ein bestehender Abbuchungsauftrag / eine bestehende Einzugsermächtigung als Mandat für die Raiffeisen SEPA Firmenlastschrift verwendet werden?

Nein. Hier ist eine Neuaustellung des Mandats erforderlich.

Was ist die Creditor ID und wie setzt sie sich zusammen?

Die Creditor ID oder auch Zahlungsempfängerkennung ist eine Referenz, die gemeinsam mit der Mandatsreferenz eine eindeutige Identifizierung des Zahlungsempfängers ermöglicht. 

Aufbau der Creditor ID

  • ISO-Länderkennzeichen: 2 Stellen (in Österreich: AT)
  • Prüfziffer: 2 Stellen, numerisch
  • Geschäftscode: 3 Stellen, alphanumerisch; vorbelegt mit „ZZZ“ (kann vom Creditor beliebig durch alphanumerische Zeichen ersetzt werden, wird nicht in Prüfung einbezogen)
  • Nationales Identifikationsmerkmal: 11 Stellen, numerisch

Kann bei Konzernen die Creditor ID auch für die Niederlassungen verwendet werden?

Bei Unternehmen mit mehreren Firmenbuchnummern wird für jedes Unternehmen eine eigene Creditor ID benötigt.

Wie setzt sich die Mandatsreferenz zusammen?

Die Mandatsreferenz ist für den Creditor frei gestaltbar (maximal 35 Stellen, alphanumerisch). Hierfür kann z. B. eine bestehende Kundennummer, Vertragsnummer, Abo-Nummer, Versicherungsnummer, etc. verwendet werden.

Was muss bei der Erstellung eines Mandats beachtet werden?

Mindestbestandteile: 

  • Titel („SEPA-Lastschrift-Mandat“ bzw. „SEPA-Firmenlastschrift-Mandat“)
  • Name und Adresse des Zahlungspflichtigen (Debtors)
  • IBAN/BIC des Zahlungspflichtigen (Debtors)
  • Name und Adresse des Zahlungsempfängers (Creditors)
  • Creditor ID
  • Unterschrift inkl. Ort und Datum der Unterschrift

Wir stellen Ihnen gerne die erforderlichen Vorlagen/Textierungsvorschläge zur Verfügung.

Ist bei Einzügen von einem Kunden für mehrere Geschäftsfälle jeweils ein eigenes Mandat erforderlich?

Ja. Je Vertrag ist eine eigene Mandatsreferenz zu vergeben, die sich auf den Vertrag bezieht.

Beispiel

  • Wird die Miete für mehrere Wohnungen eingezogen, so ist je Wohnung ein Mandat erforderlich.
  • Wird für mehrmalige Bestellungen bei einem Versandhaus eingezogen, so ist dafür nur ein Mandat erforderlich.

Kann ein bestehendes Mandat weiterverwendet werden, wenn sich die Kontoverbindung des Zahlungspflichtigen (Debtor) ändert?

Ja. Der erste Einzug von der neuen Kontoverbindung des Zahlungspflichtigen (Debtors) muss jedoch als „erstmalig“ gekennzeichnet werden, damit die neue Bank die entsprechenden Schritte vornehmen kann.

Muss ein neues Mandat abgeschlossen werden, wenn sich die Mandatsreferenz ändert?

Nein. Die Änderung der Mandatsreferenz ist zwar dem Zahlungspflichtigen (Debtor) mitzuteilen, eine Neuausstellung des Mandates ist jedoch nicht erforderlich.

Kann eine Raiffeisen SEPA Lastschrift von der Bank des Zahlungspflichtigen zurückgewiesen werden, wenn diese als „wiederkehrend“ gekennzeichnet wurde, obwohl noch kein erstmaliger Einzug erfolgt ist?

Dies ist durchaus möglich, da die Regelungen für die Raiffeisen SEPA Lastschrift diesen Ablauf vorschreiben.
Innerhalb der Raiffeisenbankengruppe Österreich erfolgt diesbezüglich keine Rückweisung, da die Entstehung zahlreicher Rückleitungen, die weder vom Creditor noch vom Debtor gewünscht sind, verhindert werden soll.

Ist vor jedem Einzug eine Vorabinformation an den Zahlungspflichtigen erforderlich oder genügt es wenn dies einmalig mitgeteilt wird?

Es ist ausreichend, wenn dem Zahlungspflichtigen einmalig mitgeteilt wird, dass die Einzüge zB. jeden 1. im Monat mit Betrag xy erfolgen. 

Gilt eine fehlende Vorabinformation an den Zahlungspflichtigen als Rückrechnungsgrund für einen Einzug?

Dies wird die Praxis zeigen. Eine Rückrechnung durch den Zahlungspflichtigen (Debtor) kann innerhalb einer Frist von 56 Tagen ohne Angabe von Gründen erfolgen.

Wer muss im Zweifelsfall beweisen, dass die Vorabinformation rechtzeitig an den Zahlungspflichtigen erfolgt ist?

Der Zahlungsempfänger (Creditor) hat zu beweisen, dass der Zahlungspflichtige (Debtor) über die Abbuchung informiert wurde. In welcher Form dies nachzuweisen ist, wird die Praxis zeigen.

Wie erfolgt die Rückrechnung von Einzügen, wenn der Zahlungpflichtige (Debtor) behauptet, dass kein Mandat vorliegt und die 56-Tage-Frist bereits überschritten wurde?

Vor der Rückrechnung fragt die Bank des Zahlungsempfängers (Creditorbank) beim Zahlungsempfänger (Creditor) nach, ob ein gültiges Mandat vorliegt.

Die Rückrechnung erfolgt erst dann, wenn das Mandat nicht fristgerecht vorgelegt werden kann.

Kann ich eine bereits im Ausland beantragte Creditor ID auch für Lastschriften zugunsten meines Kontos in Österreich verwenden?

Eine Creditor ID aus einem anderen SEPA-Land kann genauso auch für SEPA Lastschriften und SEPA Firmenlastschriften zugunsten eines österreichischen Kontos verwendet werden.

Können wiederkehrende und einmalige/erstmalige SEPA Lastschriften bzw. SEPA Firmenlastschriften in einem Bestand gesandt werden?

Nein. Je Bestand kann nur ein Transaktionstyp (einmalig, erstmalig, letztmalig oder wiederkehrend) definiert werden.
Es können jedoch mehrere Bestände in einer XML-Nachricht (pain.008) zusammengefasst werden.

Muss der Creditor bereits vor Auftragserfassung prüfen, ob die Bank des Debtors für SEPA Lastschriften erreichbar ist oder übernimmt das die Creditorbank?

Bei der Durchführung von SEPA Lastschriften in Länder außerhalb des EURO-Raums und bei der Durchführung von SEPA Firmenlastschriften sollte unbedingt vor Auftragserfassung überprüft werden, ob die Bank des Zahlungspflichtigen erreichbar ist. Für die Überprüfung empfehlen wir das Teilnehmerverzeichnis auf der Homepage des EPC, in dem alle BICs der Teilnehmerbanken aufgelistet sind.
Durch die Prüfung vor Erfassung bzw. Weiterleitung kann rasch auf ein alternatives Zahlungsmedium gewechselt werden. Erfolgt die Prüfung nicht, so wird diese aber spätestens bei der Bank des Creditors vorgenommen und alle Lastschriften rückgeleitet, für die eine Durchführung nicht möglich ist.

Bei der Erfassung von SEPA Lastschriften in ELBA oder auch beim Import in ELBA erfolgt eine automatische Erreichbarkeitsprüfung.

Kann seit dem Start der SEPA Lastschrift / der SEPA Firmenlastschrift von Zahlungspflichtigen in sämtlichen SEPA-Ländern eingezogen werden?

Eine flächendeckende Erreichbarkeit aller Banken im SEPA-Raum für die SEPA Lastschrift gibt es derzeit nicht. Innerhalb Österreichs sind SEPA Lastschriften bereits mit allen Banken möglich, grenzüberschreitende SEPA Lastschriften derzeit nur mit den Banken im EURO-Raum und den bereits teilnehmenden Banken in den übrigen Ländern des SEPA-Raumes.

Eine flächendeckende Erreichbarkeit für SEPA Lastschriften ist spätestens mit der Ablöse der nationalen Lastschriftverfahren durch die SEPA-Produkte möglich:

  • Für alle Euro-Länder im SEPA-Raum: 1. Februar 2014
  • Für Länder die nicht den Euro als Heimatwährung haben: 31. Oktober 2016

Für die SEPA Firmenlastschrift ist die Teilnahme der Banken optional, d. h. eine generelle Erreichbarkeit kann hier nicht garantiert werden.

Bei der Durchführung von SEPA Lastschriften in Länder außerhalb des EURO-Raums und bei der Durchführung von SEPA Firmenlastschriften sollte daher unbedingt vor Auftragserfassung überprüft werden, ob die Bank des Zahlungspflichtigen erreichbar ist. Für die Überprüfung empfehlen wir das Teilnehmerverzeichnis auf der Homepage des EPC, in dem alle BICs der Teilnehmerbanken aufgelistet sind.