SEPA ersetzt die nationalen Zahlungsverkehrsprodukte zurück
Von der Vision zur Wirklichkeit

SEPA wird zunehmend Realität und ersetzt die nationalen Zahlungsverkehrsprodukte und -formate.
Nach der Einführung des Euros als gemeinsame Währung (1999 als Buchgeld und 2002 als Bargeld), der SEPA Überweisung (2008) und der SEPA Lastschrift (2009) steht als nächster Schritt die vollständige Migration der nationalen Zahlungsverkehrsstrukturen und -verfahren zu den neuen SEPA-Instrumenten an.
Neben dem SEPA-Regelwerk, dem Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) sowie nationalen Beschlüssen wurde seitens der EU eine EU-Verordnung (auch "SEPA-Enddatumsverordnung" genannt) erarbeitet, die die vollständige SEPA-Umsetzung und die Ablöse der nationalen Zahlungsverkehrsprodukte und -formate vorsieht.
Am 20. Dezember 2011 wurde der "Verordnungs-Vorschlag zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro" von der EU beschlossen und damit folgende Termine verbindlich festgelegt:
- Ablöse der nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren durch die SEPA-Produkte:
1. Februar 2014
- Für Länder, die nicht den Euro als Heimatwährung haben, wird das Endedatum für Überweisungen und Lastschriften neu geregelt:
31. Oktober 2016
Nachstehende Auswirkungen/Änderungen werden in den nächsten Monaten und Jahren auf den österreichischen und europäischen Zahlungsverkehr zukommen.
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Zeitleiste für die SEPA-Implementierung |
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2004 - 2005 |
2006 - 2007 |
2008 - 2010 |
2011-2014 |
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| Entwurf des Rulebooks | Entwicklung und Implementierung | Bereitstellung der SEPA-Instrumente und Verfahren | Vollständige Migration der nationalen Produkte zu SEPA | ||
| für SEPA Überweisung, SEPA Lastschrift | der SEPA-Produkte und Verfahren | Koexistenz zu bestehenden Produkten und Verfahren | Jänner 2012: Verkürzung der maximalen Durchführungsdauer für Überweisungen - elektronisch beauftragt: 1 Tag (bisher 3 Tage) - beleghaft beauftragt: 2 Tage (bisher 4 Tage) |
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| SEPA-Karten |
November 2009: Payment Services Directive (PSD): Inkrafttreten der neuen einheitlichen Zahlungsverkehrs-richtlinie der Europäischen Kommission. |
Jänner 2013: Ende der Annahmefrist für bestehende Zahlungsverkehrs-belege durch Banken und alleinige Verwendung der SEPA Zahlungs-anweisung ab 01/2013 | |||
| Ende 2010: Erreichung einer kritischen Masse, sukzessiver Übergang zu paneuropäischen Produkten und Verfahren | Februar 2014: Vollständige Ablöse der bestehenden Produkte und Verfahren durch die SEPA-Produkte | ||||
- SEPA-VideoUmstellung, Nutzen und Neuerungen
- IBAN-Konvertierungs-ServiceFür Kontoverbindungen in Österreich
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Glossar zu SEPA
Die wichtigsten Begriffe und Abkürzungen
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FAQs zu SEPA
Antworten auf die häufig gestellten Fragen zum Thema SEPA
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Anfragen zu SEPA
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