Lastschriften zurück
im Einzugsermächtigungsverfahren
Vereinbarungen
- Der Zahlungsempfänger schließt mit seiner Kontoführung die "Vereinbarung über den Einzug von Forderungen im Einzugsermächtigungsverfahren" ab.
- Der Zahlungspflichtige erteilt dem Zahlungsempfänger eine "Einzugsermächtigung".
Die Einzugsermächtigung ist ein einmaliger, schriftlicher Auftrag des Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger, Rechnungsbeträge direkt vom Konto des Zahlungspflichtigen abzubuchen.
Ablauf

Rückrechnung / Widerruf
Die Einzugsermächtigung kann vom Zahlungspflichtigen jederzeit widerrufen werden.
Der Zahlungspflichtige hat bei Vorliegen einer gültigen Einzugsermächtigung vom Buchungstag an – innerhalb einer Frist von 56 Kalendertagen – die Möglichkeit, die Belastung seines Kontos stornieren zu lassen.
Raiffeisen empfiehlt
- Cash Management-NewsletterNeuigkeiten zu unseren Produkten und Dienstleistungen


