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Lastschriften zurück

im Einzugsermächtigungsverfahren

Vereinbarungen

  • Der Zahlungsempfänger schließt mit seiner Kontoführung die "Vereinbarung über den Einzug von Forderungen im Einzugsermächtigungsverfahren" ab.
  • Der Zahlungspflichtige erteilt dem Zahlungsempfänger eine "Einzugsermächtigung".

Die Einzugsermächtigung ist ein einmaliger, schriftlicher Auftrag des Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger, Rechnungsbeträge direkt vom Konto des Zahlungspflichtigen abzubuchen.

Ablauf

Ablauf Einzugsermächtigung

Rückrechnung / Widerruf

Die Einzugsermächtigung kann vom Zahlungspflichtigen jederzeit widerrufen werden.

Der Zahlungspflichtige hat bei Vorliegen einer gültigen Einzugsermächtigung vom Buchungstag an – innerhalb einer Frist von 56 Kalendertagen – die Möglichkeit, die Belastung seines Kontos stornieren zu lassen.