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Selbständigenvorsorge jetzt auch für Ziviltechniker zurück
Nur bis 31. Dezember 2010

 Sie sind Architekt oder Ingenieurkonsulent? Dann haben Sie jetzt die Möglichkeit, freiwillig der Selbständigenvorsorge beizutreten und damit einen Anspruch auf Abfertigung zu erwerben.

Allerdings gibt es diese Möglichkeit nur bis 31. Dezember 2010.

Zukünftige Berufsanfänger können jeweils innerhalb von 12 Monaten ab Beginn ihrer selbständigen Tätigkeit in die Selbständigenvorsorge eintreten.

Die Vorteile der Selbständigenvorsorge

  • Wahlmöglichkeit zwischen lebenslanger, steuerfreier Zusatzpension oder steuerbegünstigter Einmalzahlung (Versteuerung mit 6 %)
  • Steuerfreie und nachhaltige Veranlagung
  • Volle Absetzbarkeit aller Beiträge als Betriebsausgabe
  • Kapitalgarantie auf die gesamten Bruttobeiträge
  • Einfache Umstiegsmöglichkeit bei Wechsel von selbständiger auf unselbständige Tätigkeit

Ihre Beraterin oder Ihr Berater in der Raiffeisenbank informiert Sie gerne.

Weiterführende Informationen
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