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Vorsorge für Selbständige zurück

Freiwillige Variante für Freiberufler und Land- und Forstwirte

Freiberuflich Selbständige wie Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Apotheker, Architekten, Ziviltechniker, Patentanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Tierärzte und Notare sowie Land- und Forstwirte können freiwillig in eine Betriebliche Vorsorgekasse einzahlen. Für Neugründer gilt eine Frist von 12 Monaten ab Beginn der freiberuflichen Tätigkeit.

Anders als beim Pflichtmodell für Gewerbetreibende und Neue Selbständige können Freiberufler die Betriebliche Vorsorgekasse auch dann frei wählen, wenn für Mitarbeiter bereits ein Vertrag mit einer Vorsorgekasse besteht.

Wichtig

  • Generell freie Wahl der Vorsorgekasse
  • Bei Neugründung Auswahl binnen 12 Monaten ab Gründungsdatum